AGB - DE

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Dienstleistungen der Durovis AG 6035 Perlen (AGB)

1. Definition

Die AGB der Durovis AG gelten für Lieferungen und vertragliche Dienstleistungen der Durovis AG, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Sie werden mit jeder Bestellbestätigung des Bestellers zum integrierten Vertragsbestandteil. Benachrichtigungen via Brief / E-Mail genügen der Schrifterfordernis im Sinne dieser AGB. Der Nachweis der zugestellten Mitteilung obliegt dem Besteller.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Bestellungen und Annahmeerklärungen des Bestellers gelten als Offerte zum Abschluss.

2.2 Verträge unter diesen AGB kommen durch die schriftliche Bestätigung der Bestellung seitens der Durovis AG zustande. Änderungen sind innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Erhalt schriftlich zu melden. Technische Daten, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Massangaben sind nicht verbindlich, wenn die Durovis AG dies nicht schriftlich bestätigt hat. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten.

2.3 Die Dienstleistung beruht auf den zur Verfügung gestellten Unterlagen des Bestellers oder seines Dritten. Für die Vollständigkeit trägt der Besteller die Verantwortung.

3. Preise und Zahlungen

3.1 Alle Preise der Durovis AG verstehen sich, EXW INCOTERMS® 2020 zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche Nebenkosten wie Kosten für Fracht, Versicherungen, Ausfuhr-, Durchfuhr, Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen gehen zu Lasten des Bestellers. Ebenso hat der Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren und Zölle zu tragen.

3.2 Angemessene Preiserhöhungen können vorgenommen werden, wenn sich die der Kalkulation zugrundeliegenden Material- und Arbeitskosten seit der schriftlichen Bestellbestätigung der Durovis AG wesentlich verändert haben.

3.3 Die Durovis AG ist zu Teillieferungen berechtigt.

3.4 Die Rechnungen der Durovis AG sind, ohne anderslautende Vereinbarung, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zu bezahlen.

3.5 Beanstandungen sind innerhalb von 5 Arbeitstagen geltend zu machen, andernfalls sind sie genehmigt.

3.6 Eine Verrechnung mit fälligen Gegenforderungen ist nicht zulässig.

3.7 Das Fälligkeitsdatum ist ein Verfallsdatum, falls Rechnungen nicht pünktlich bezahlt werden. Ab Fälligkeitsdatum ist ein Verzugszins von 5 % pro Jahr zu bezahlen, inkl. Mahngebühren, Inkassogebührenkosten etc.

3.8 Die Durovis AG ist zum Vertragsrücktritt und zur Herausgabe der Lieferung berechtigt. Hat die Durovis AG nachweislich teilweise mangelhafte Produkte geliefert ist der Besteller dennoch verpflichtet, die Zahlung für den mängelfreien Teil der Lieferung zu bezahlen, es sei denn, die Teillieferung hat für den Besteller keinen Nutzen.

4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und aller Kosten im Zusammenhang mit der Lieferung bleibt die Lieferung im Eigentum der Durovis AG. Die Durovis AG ist ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt jederzeit unter Mitwirkung des Bestellers am zuständigen Ort und Behörde eintragen zu lassen. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferten Gegenstände angemessen zu versichern.

5. Lieferung, Versand und Gefahrenübergang

5.1 Die vereinbarte Lieferfrist beginnt frühestens mit der schriftlichen Bestätigung durch die Durovis AG. Der Übergang von Nutzen und Gefahr an den Besteller erfolgt mit der Aushändigung an das erste Transportunternehmen.

5.2 Sofern nicht anders vereinbart, gilt Lieferung "ab Werk" (EXW INCOTERMS® 2020).

5.3 Innerhalb einer Toleranz von 10 Prozent der Gesamtauftragsmenge sind fertigungsbedingte Mehr- oder Mindermengen zulässig. Ihrem Umfang entsprechend ändert sich der vereinbarte Gesamtpreis.

6. Werkzeuge, Betriebsmittel

6.1 Herstellungskosten für Werkzeuge und andere Betriebsmittel (Formen, Schablonen etc.) werden von dem zu liefernden Produkt gesondert in Rechnung gestellt. Sie sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, spätestens mit der Übersendung des Erstmusters, oder wenn ein solches nicht verlangt wird mit der ersten Produktlieferung, zu bezahlen.

6.2 Werkzeugerneuerungen und –Änderungen gehen zu Lasten des Bestellers.

6.3 Setzt der Besteller während der Anfertigungszeit der Werkzeuge oder Betriebsmittel die Zusammenarbeit aus oder beendet sie, gehen alle entstandenen Herstellungskosten zu Lasten des Bestellers.

6.4 Die von der Durovis AG hergestellten oder beschafften Werkzeuge bzw. Betriebsmittel bleiben im Eigentum der Durovis AG.

6.5 Die Durovis AG verpflichtet sich, die Werkzeuge bzw. Betriebsmittel während 3 Jahren nach der letzten Lieferung für den Besteller aufzubewahren. Teilt der Besteller vor Ablauf der Frist mit, dass innerhalb eines Zeitraumes von bis zu einem weiteren Jahr Bestellungen aufgegeben werden, ist die Durovis AG zur Aufbewahrung für diese Zeit verpflichtet, andernfalls kann die Durovis AG frei über das Werkzeug bzw. über die Betriebsmittel verfügen.


7. Gewährleistung für Lieferungen


7.1 Die Durovis AG leistet dem Besteller Gewähr, dass die Lieferung im Zeitpunkt des Versandes keine Sach- und Rechtsmängel aufweist. Die Frist beträgt 24 Monate. Jede darüberhinausgehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. Der Besteller hat die Lieferung nach Eintreffen am vereinbarten Bestimmungsort unverzüglich zu prüfen und innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich zu beanstanden. Werden Lieferungen ohne Prüfung weiterverarbeitet, so gelten sie als genehmigt.


7.2 Nach Geltendmachung von Mängeln / Fehlern kann die Durovis AG wählen, ob sie die Lieferteile an Ort und Stelle untersuchen will oder sie kann verlangen, dass diese zwecks Prüfung des Gewährleistungsanspruchs zurückgeschickt werden. Liegt ein Gewährleistungsfall vor, hat der Besteller Anspruch auf unentgeltliche Behebung oder Ersatz. Es besteht kein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Reduktion des Kaufpreises. Liegt kein Gewährleistungsfall vor, so hat der Besteller alle Kosten zu tragen. Für die von der Durovis AG ersetzten oder reparierten Liefergegenstände gilt nach wie vor die ursprüngliche Frist.

7.3 Die Systemverantwortung liegt beim Besteller.

8. Gewährleistung für Dienstleistungen

Der Besteller hat die Dienstleistung nach Erbringung unverzüglich zu prüfen und allfällige Beanstandungen sofort innerhalb von 2 Arbeitstagen schriftlich zu rügen. Unterlassung gilt als Akzept der Dienstleistung. Der Lieferant haftet nur für die sorgfältige Ausführung der Dienstleistung und übernimmt keinesfalls eine Ergebnisverantwortung.

9. Haftung und Haftungsausschluss

9.1 Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen (Bsp. Haftpflichtansprüche). Keinesfalls haftet die Durovis AG bei leichter Fahrlässigkeit, indirekten und mittelbaren Schäden und Folgeschäden sowie entgangenem Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Schäden aus verspäteter Lieferung oder Dienstleistung.

9.2 Die Durovis AG haftet nicht für Schäden, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:

- Fehlerhafter Transport

- Widerrechtliche Nutzung der Lieferung ausserhalb des Zwecks

- unterlassene Wartung

- nicht Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten

- Höhere Gewalt wie Naturereignisse, Streik, Terrorismus oder behördliche Verfügung.

10. Datenschutz

Die Durovis AG hält sich an die geltende Datenschutzgesetzgebung. Der Besteller stimmt der automatischen Übertragung, Nutzung, Speicherung und Auswertung personenbezogener Daten im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks zu. Wenn es aus datenschutzrechtlichen Gründen notwendig ist, wird der Besteller auf Verlangen der Durovis AG eine angemessene Einverständniserklärung unterzeichnen, damit organisatorische und technische Schutzmassnahmen im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze getroffen werden können. Die übertragenen personenbezogenen Daten werden ausschliesslich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen und in anonymisierter Form für Auswertungen und Qualitätssicherungsmassnahmen genutzt.

11. Immaterialgüterrecht, Schutzrechte an Dokumenten

11.1 Die Durovis AG oder ihr allfälliger Lizenzgeber bleiben Inhaber sämtlicher Rechte an allen Lieferungen und Dienstleistungen, Beschreibungen, Prospekten, Plänen, Dokumenten und Datenträgern, eingeschlossen Patent-, Urheber- oder anderen Immaterialgüterrechten. Der Besteller anerkennt diese Rechte der Durovis AG bzw. deren Lizenzgebern.

11.2 Die Durovis AG bestätigt, dass die dem Besteller abgegebenen Beschreibungen von Lieferungen und Dienstleistungen, Prospekte, Plänen, Dokumente und Datenträger nach bestem Wissen des Lieferanten keine Rechte Dritter verletzen. Die Durovis AG gibt aber keine Garantie dafür ab, dass die dem Besteller abgegebenen Beschreibungen von Lieferungen und Dienstleistungen, Prospekte, Pläne, Dokumente und Datenträger keine Rechte Dritter verletzen.

12. Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB durch ein zuständiges Schiedsgericht, ordentliches Gericht oder zuständige Behörde als ungültig oder teilweise unwirksam erachtet werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt. Die Parteien bemühen sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, welche ihrem rechtlichen Inhalt und wirtschaftlichem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

13. Bestelländerungen, Rücktritt, Kündigung

13.1 Auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Verträge sind von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten kündbar.

13.2 Im Falle von wichtigen Gründen kann das Vertragsverhältnis durch die Durovis AG jederzeit aufgehoben werden.

Die Durovis AG kann bei einer Änderung eines laufenden Auftrages durch den Besteller die bereits gefertigten Teile oder die für den geänderten Auftrag nicht mehr verwendbaren Rohmaterialien und Halbfabrikate in Rechnung stellen. Bei Vertragsannullation muss der Besteller, die dem Lieferanten effektiv entstandenen Kosten übernehmen.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

14.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus einem Vertrag zwischen der Durovis AG und dem Besteller, ist der Sitz der Durovis AG. Die Durovis AG ist zudem berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen.

14.2 Die vorliegenden AGB sowie der dazugehörige Vertrag unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des Bundesgesetztes über das internationale Privatrecht.